Kosten und Refinanzierung 24h Betreuung

Was bleibt wirklich übrig? Kosten, Förderung und Ihr persönlicher Beitrag. Offen und ehrlich.

Wenn ein geliebter Mensch Unterstützung braucht, kommt die Kostenfrage schnell und oft mit einem Schrecken. Dabei ist die Realität häufig besser, als viele denken: Die Pflegeversicherung übernimmt einen spürbaren Teil.
Unser Ziel ist es, dass Sie in wenigen Minuten wissen, womit Sie rechnen können. 

Unser Beispielrechner

Transparenz, die beruhigt.

Zahlen können einschüchtern, besonders wenn man gerade mitten in einer schwierigen Situation steckt. Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden: Was kostet die Betreuung? Was übernimmt die Pflegeversicherung? Und was bleibt am Ende für Sie übrig?

Außerdem: Je nach Ihrem Bedarf können Sie zwischen unserer Komfort-Betreuung und Erfahrenen-Betreuung wählen. Was dahintersteckt, sehen Sie direkt unter unseren Leistungen.

Bitte wählen Sie aus:

Pflegegrad & staatliche Leistungen

Betreuungsumfang

Hinweis zu den unverbindlichen Kosten

Die dargestellte Berechnung dient ausschließlich einer unverbindlichen Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Situation, Pflegebedarf, Einsatzort und vertraglicher Ausgestaltung abweichen. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie ausschließlich nach persönlicher Beratung.

Steuerlicher Hinweis

Pflege- und Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Beispielsweise können 20 % der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € jährlich direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden (§ 35a EStG). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine unbare Zahlung. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von Ihrer individuellen Einkommenssituation ab. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar.

Ihre Ansprüche in der Übersicht

Zuschüsse der Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand 2026)

Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Diese Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, welche staatlichen Leistungen kombiniert werden können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren individuellen Ansprüchen.

← Tabelle seitlich scrollen →

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 0,00 € 347,00 € 599,00 € 800,00 € 990,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (ab Juli 2025)
0,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Kombinationsleistung möglich möglich möglich möglich möglich
Pflegehilfsmittel (monatlich) 42,00 € 42,00 € 42,00 € 42,00 € 42,00 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 € 4.180,00 €
Neu ab Juli 2025: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget lässt sich flexibel für beide Leistungsarten ab Pflegegrad 2 einsetzen. Ihr Vorteil: mehr Spielraum und weniger Bürokratie.

Gute Pflege beginnt mit einem Gespräch. Erzählen Sie uns von Ihrer Situation wir finden gemeinsam die richtige Lösung.

Noch unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir rechnen es gemeinsam durch – kostenlos und ohne Verpflichtung.