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Pflegegrad & staatliche Leistungen
Betreuungsumfang
Hinweis zu den unverbindlichen Kosten
Die dargestellte Berechnung dient ausschließlich einer unverbindlichen Orientierung.
Die tatsächlichen Kosten können je nach individueller Situation, Pflegebedarf,
Einsatzort und vertraglicher Ausgestaltung abweichen.
Ein verbindliches Angebot erhalten Sie ausschließlich nach persönlicher Beratung.
Steuerlicher Hinweis
Pflege- und Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich
geltend gemacht werden. Beispielsweise können 20 % der Lohnkosten für haushaltsnahe
Dienstleistungen bis zu 4.000 € jährlich direkt von der Einkommensteuer abgezogen
werden (§ 35a EStG). Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie eine
unbare Zahlung. Die tatsächliche steuerliche Auswirkung hängt von Ihrer individuellen
Einkommenssituation ab. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar.
Zuschüsse der Pflegeversicherung nach Pflegegrad (Stand 2026)
Viele Familien schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus, weil sie nicht wissen, was ihnen zusteht. Diese Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, welche staatlichen Leistungen kombiniert werden können. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren individuellen Ansprüchen.
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| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 0,00 € | 347,00 € | 599,00 € | 800,00 € | 990,00 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (ab Juli 2025) |
0,00 € | 3.539,00 € | 3.539,00 € | 3.539,00 € | 3.539,00 € |
| Kombinationsleistung | möglich | möglich | möglich | möglich | möglich |
| Pflegehilfsmittel (monatlich) | 42,00 € | 42,00 € | 42,00 € | 42,00 € | 42,00 € |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.180,00 € | 4.180,00 € | 4.180,00 € | 4.180,00 € | 4.180,00 € |
Neu ab Juli 2025: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Dieses Budget lässt sich flexibel für beide Leistungsarten ab Pflegegrad 2 einsetzen. Ihr Vorteil: mehr Spielraum und weniger Bürokratie.
