*Hinweis: Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ ist eine im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitete Bezeichnung und beschreibt die Anwesenheit einer Betreuungsperson im Haushalt – nicht eine ununterbrochene Arbeitszeit von 24 Stunden. Alle eingesetzten Betreuungskräfte arbeiten in geregelten Schichten und Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
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